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   VGH Bayern, 09.07.2018 - 14 ZB 17.30670   

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VGH Bayern, 09.07.2018 - 14 ZB 17.30670 (https://dejure.org/2018,22966)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.2018 - 14 ZB 17.30670 (https://dejure.org/2018,22966)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 2018 - 14 ZB 17.30670 (https://dejure.org/2018,22966)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Verfolgungsgefahr kann nicht allein aus in Deutschland erfolgendem öffentlichkeitswirksamen Auftreten als Konvertit abgeleitet werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Konvertierung eines Iraners zum christlichen Glauben bei der Verfolgungsgefahr; Abgrenzung einer lediglich formellen Konvertierung zu einer inneren Glaubensüberzeugung

  • rewis.io

    Verfolgungsgefahr kann nicht allein aus in Deutschland erfolgendem öffentlichkeitswirksamen Auftreten als Konvertit abgeleitet werden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1 ; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Berücksichtigung der Konvertierung eines Iraners zum christlichen Glauben bei der Verfolgungsgefahr; Abgrenzung einer lediglich formellen Konvertierung zu einer inneren Glaubensüberzeugung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 108 Abs. 1 S. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Asylrecht (Iran); in Deutschland erfolgter Übertritt zum christlichen Glauben mit Interview im deutschen Fernsehen betreffend die Konversion; lediglich formale Konversion ohne innere Glaubensüberzeugung; realistische Einschätzung von Nachfluchtgründen seitens iranischer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 07.11.2016 - 14 ZB 16.30380

    Keine Verfolgungsgefahr im Iran bei formalem Glaubensübertritt zum Christentum

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2018 - 14 ZB 17.30670
    Es ist geklärt, dass den iranischen Behörden bekannt ist, dass eine große Zahl iranischer Asylbewerber aus wirtschaftlichen oder anderen unpolitischen Gründen versucht, im westlichen Ausland einschließlich Deutschlands dauernden Aufenthalt zu finden, und dass im Verlauf hierzu betriebener Asylverfahren bestimmte Asylgründe geltend gemacht werden und diesbezügliche Betätigungen stattfinden, die häufig, wenn nicht vorwiegend, dazu dienen, Nachfluchtgründe zu belegen (BayVGH, B.v. 2.3.2010 - 14 ZB 10.30050 - juris Rn. 5; B.v. 7.11.2016 - 14 ZB 16.30380 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Geklärt ist weiter, dass seitens der iranischen Behörden Nachfluchtaktivitäten iranischer Asylbewerber in Deutschland realistisch eingeschätzt werden und aus einer solchen Asylantragstellung kein Rückschluss auf die politische Einstellung oder religiöse Gesinnung des Asylbewerbers gezogen wird (BayVGH, B.v. 25.2.2013 - 14 ZB 13.30023 - juris Rn. 3; B.v. 7.11.2016 - 14 ZB 16.30380 - juris Rn. 12).

    Geklärt ist außerdem, dass es keine Erkenntnisse dahingehend gibt, dass allein wegen einer bisherigen religiösen Betätigung oder gar schon wegen eines bloß formalen Glaubenswechsels zum christlichen Glauben einem Übergetretenen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr in den Iran eine asylrechtlich relevante Verfolgung drohen könnte (BayVGH, B.v. 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207 - juris Rn. 5 f. m.w.N.; B.v. 7.11.2016 - 14 ZB 16.30380 - juris Rn. 7).

    Schließlich ist geklärt, dass es für die Frage einer Verfolgungsgefahr im Iran wegen Konversion maßgeblich darauf ankommt, ob im Fall einer Rückkehr einer konvertierten Person in den Iran davon auszugehen ist, dass diese ihren neu aufgenommenen Glauben - und die damit verbundene Abkehr vom Islam - aktiv im Iran ausüben (BayVGH, B.v. 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 7.11.2016 - 14 ZB 16.30380 - juris Rn. 7) oder nur erzwungener Maßen, unter dem Druck drohender Verfolgung, auf eine Glaubensbetätigung verzichten wird (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 11 m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund ist die klägerseits aufgeworfene Tatsachenfrage so nicht klärungsbedürftig, weil bereits aus der besagten Rechtsprechung hervorgeht, dass eine Verfolgungsgefahr nicht allein - losgelöst von der Ernsthaftigkeit der Konversion und einer aufgrund dessen zu erwartenden aktiven Glaubensbetätigung auch im Iran oder einem erst durch dortigen Verfolgungsdruck erzwungenen Verzicht hierauf - aus einem in Deutschland erfolgenden öffentlichkeitswirksamen Auftreten als Konvertit abgeleitet werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2016 - 14 ZB 16.30380 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2018 - 14 ZB 17.30670
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Dabei ist zu sehen, dass es der freien richterlichen Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO unterliegt und insoweit keiner weiteren grundsätzlichen Klärung zugänglich ist, auf welche Weise der Tatrichter versucht, sich die erforderliche Überzeugungsgewissheit vom Vorliegen der entscheidungserheblichen Tatsache der Wahrung der religiösen Identität des Asylbewerbers zu verschaffen (BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 14).

    Schließlich ist geklärt, dass es für die Frage einer Verfolgungsgefahr im Iran wegen Konversion maßgeblich darauf ankommt, ob im Fall einer Rückkehr einer konvertierten Person in den Iran davon auszugehen ist, dass diese ihren neu aufgenommenen Glauben - und die damit verbundene Abkehr vom Islam - aktiv im Iran ausüben (BayVGH, B.v. 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 7.11.2016 - 14 ZB 16.30380 - juris Rn. 7) oder nur erzwungener Maßen, unter dem Druck drohender Verfolgung, auf eine Glaubensbetätigung verzichten wird (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 11 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207

    Iran, formal getaufter Christ, keine innere Glaubensüberzeugung, Verfolgung,

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2018 - 14 ZB 17.30670
    Unabhängig davon ist zu sehen, dass die Prüfung, ob in der Person des jeweiligen Asylantragstellers ein beachtlicher ernsthafter Glaubenswechsel vorliegt oder nicht, nur anhand der individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Sachverhalts erfolgen kann, was sich vorwiegend nach der individuellen Disposition des jeweiligen Schutzsuchenden richtet und deshalb nur anhand der individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls geklärt werden kann, was gegen eine grundsätzliche Bedeutung diesbezüglicher Fragen spricht (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Geklärt ist außerdem, dass es keine Erkenntnisse dahingehend gibt, dass allein wegen einer bisherigen religiösen Betätigung oder gar schon wegen eines bloß formalen Glaubenswechsels zum christlichen Glauben einem Übergetretenen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr in den Iran eine asylrechtlich relevante Verfolgung drohen könnte (BayVGH, B.v. 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207 - juris Rn. 5 f. m.w.N.; B.v. 7.11.2016 - 14 ZB 16.30380 - juris Rn. 7).

    Schließlich ist geklärt, dass es für die Frage einer Verfolgungsgefahr im Iran wegen Konversion maßgeblich darauf ankommt, ob im Fall einer Rückkehr einer konvertierten Person in den Iran davon auszugehen ist, dass diese ihren neu aufgenommenen Glauben - und die damit verbundene Abkehr vom Islam - aktiv im Iran ausüben (BayVGH, B.v. 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 7.11.2016 - 14 ZB 16.30380 - juris Rn. 7) oder nur erzwungener Maßen, unter dem Druck drohender Verfolgung, auf eine Glaubensbetätigung verzichten wird (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 11 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2018 - 14 ZB 17.30670
    Um den auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer innerhalb der Frist des § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylG (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, (2.) ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, (3.) erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und (4.) darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.390

    Wegfall der Stellenzulage (sog. Fliegerzulage) für sonstige ständige

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2018 - 14 ZB 17.30670
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.02.2013 - 14 ZB 13.30023

    Asylverfahren; Verfolgungsgefahr für illegal ausgereiste Iraner bei einer

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2018 - 14 ZB 17.30670
    Geklärt ist weiter, dass seitens der iranischen Behörden Nachfluchtaktivitäten iranischer Asylbewerber in Deutschland realistisch eingeschätzt werden und aus einer solchen Asylantragstellung kein Rückschluss auf die politische Einstellung oder religiöse Gesinnung des Asylbewerbers gezogen wird (BayVGH, B.v. 25.2.2013 - 14 ZB 13.30023 - juris Rn. 3; B.v. 7.11.2016 - 14 ZB 16.30380 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 02.03.2010 - 14 ZB 10.30050

    Asylrecht (Iran); Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); grundsätzliche

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2018 - 14 ZB 17.30670
    Es ist geklärt, dass den iranischen Behörden bekannt ist, dass eine große Zahl iranischer Asylbewerber aus wirtschaftlichen oder anderen unpolitischen Gründen versucht, im westlichen Ausland einschließlich Deutschlands dauernden Aufenthalt zu finden, und dass im Verlauf hierzu betriebener Asylverfahren bestimmte Asylgründe geltend gemacht werden und diesbezügliche Betätigungen stattfinden, die häufig, wenn nicht vorwiegend, dazu dienen, Nachfluchtgründe zu belegen (BayVGH, B.v. 2.3.2010 - 14 ZB 10.30050 - juris Rn. 5; B.v. 7.11.2016 - 14 ZB 16.30380 - juris Rn. 12 m.w.N.).
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